Das Ziel der Auszeichnung ist, die Milchproduzenten zu belohnen, welche einwandfreie Milch geliefert haben. Auch in Ausnahmefällen (Alpbetrieb, anderweitige Milchablieferung) müssen sämtliche Bedingungen während mindestens 8 Monaten pro Milchjahr erfüllt sein.
Während 1 Jahr: Eine Plakette Während 5 Jahren hintereinander: Eine Jungviehglocke Während 10 Jahren hintereinander: Eine Glocke mit Namengravierung
1. Die öffentlich-rechtlichen Grundanforderungen an die Milchqualität müssen erfüllt sein; keines der folgenden Kriterien darf beanstandet werden: • Keimbelastung: Weniger als 80'000 Keime/ml • Zellgehalt: Weniger als 350'000 Zellen/ml • Hemmstoff: Darf nicht nachgewiesen werden können • Gefrierpunkt: Tiefer oder gleich -0,520°C
2. Es darf keine Beanstandung bezüglich der zusätzlichen Kontrollen der Cremo AG vorliegen: • Hemmstoff: Darf nicht nachgewiesen werden können • Gefrierpunkt: Tiefer oder gleich -0,520°C • Deklassierung von Milchlieferung: Keine
Bei Verpachtung oder Verkauf des landwirtschaftlichen Betriebes beginnen die Fristen betreffend der Auszeichnung neu zu laufen. Handelt es sich jedoch um eine Übernahme durch ein Familienmitglied (Sohn / Tochter), kann ein Gesuch gestellt werden, damit ein Teil oder der gesamte Bonus der vorhergehenden Jahre auf den neuen Bewirtschafter übertragen wird.