Qualitätskontrolle

Um die Qualität ihrer Produkte sicher zu stellen, führt Cremo in der gesamten Produktionskette strenge Qualitätskontrollen durch. Das erste Glied dieser Kette ist die Kuh, die den Rohstoff Milch liefert. Der Milchproduzent pflegt seine Herde nach den strengen Hygiene- und Qualitätsvorschriften die für die Garantie der Lebensmittelsicherheit unentbehrlich sind.

Zusätzliche spezifische Anforderungen der Cremo haben ein anderes Ziel: Die Produzenten sollen für ihre eigene Milch bezahlt werden, und nicht für die Milch einer ganzen Produzentengruppe. Deshalb sind diese Kontrollen individuell; sie basieren auf der effektiven Qualität der abgelieferten Milch von jedem einzelnen Produzenten.

Grundanforderungen

Die Verordnung über die Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle in der Milchwirtschaft (Milchqualitätsverordnung MQV) wird von der Cremo strikte eingehalten und angewendet. Als weitere Grundlage für die Qualitätsbezahlung der Milch, dient die Vereinbarung über die Ausgestaltung der Milchkaufverträge, welche von den Schweizer Milchproduzenten (SMP), Fromarte und der Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie (VMI) abgeschlossen wurde.

Spezielle Anforderungen für die Milchverwertung

Cremo hat zudem noch eigene Anforderungen für die Milchverwertung festgelegt. Diese Analysen geben Auskunft über die Qualität und den Gehalt der eingesammelten Milch und haben daher auch Einfluss auf den an die Produzenten ausbezahlten Milchpreis.

Es gibt zwei verschiedene Milchkategorien:
- Silo-Milch, nach drei spezifischen Kriterien analysiert
- Nichtsilo-Milch (zur Herstellung von Käse aus Rohmilch) nach sechs spezifischen Kriterien analysiert

Cremo führte diese eigenen Kontrollen am 1. Mai 1995 ein, um die Produzenten zu schützen, die Milch guter Qualität abliefern. Denn wenn ein Produzent Schwierigkeiten mit seiner Milchqualität hat, so besteht grosse Gefahr, dass die gesamte Milch eines Kessels oder Tankes betroffen wird, da die eingesammelte Milch sofort durchmischt wird. Mit diesem System wird jedoch jeder Produzent für seine eigene Milch entschädigt. Ansonsten wären bei einem Mangel alle Produzenten der gemeinsamen Milchsammlung betroffen und würden gesamthaft wegen dem Fehler eines Einzelnen bestraft.

Gehaltszahlung

Bereits seit 1975 entschädigt Cremo die Milchproduzenten nach dem Milchgehalt der abgelieferten Milch, und dies möglichst individuell. Somit trägt die Bezahlung der Milch auch den individuellen Anstrengungen der Produzenten Rechnung.

Mit der Gehaltszahlung, die am 1. Mai 1994 eingeführt wurde, wird der Milchproduzent nach Fettgehalt (in %) und speziell für den Eiweissgehalt (in %) der von ihm an die Cremo abgelieferten Milch entschädigt. Dieses System wurde von der Cremo eingeführt, um den Proteingehalt zu fördern. Sie stellte damals fest, dass der Fettgehalt zu Lasten des Proteingehaltes stetig anstieg. Mit diesem neuen System wurde versucht, dieser Tendenz Einhalt zu gebieten oder sogar umzudrehen, da in Zukunft die Milchproteine auf Grund ihrer interessanten Nährwerte eine wichtigere Rolle spielen sollten.

Auszeichnung für Milchqualität

Produzenten, die der Cremo Milch einwandfreier Qualität abliefern, werden ausgezeichnet. Der Wert der Anerkennungsgeschenke erhöht sich mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Jahr: nach einem Jahr einwandfreier Milch gibt es eine Plakette, nach fünf Jahren eine kleine Glocke für Jungvieh und nach zehn Jahren eine Glocke mit Gravur des Namens.

Besuch auf den Produktionsbetrieben

Alle Milchwirtschaftsbetriebe werden regelmässig von der Cremo besucht. Diese Besuche werden dem Produzenten zum Voraus – via Milchgenossenschaft oder auch direkt – angekündigt. Diese Besuche sind nicht zusätzliche Qualitätskontrollen der Cremo. Sie sollen vielmehr den gemeinsamen Dialog fördern und eventuelle Schwächen des Betriebes aufdecken, damit gemeinsame Lösungen gesucht und gefunden werden können.